Versicherungen und Verantwortung
Hier findest du Informationen zu den wichtigsten Inhalten rund um Themen, die vielleicht etwas lau klingen, aber trotzdem wichtig sind.
Bei Fragen melde dich bitte im Sekretariat.
Verein oder Zusammenarbeitserklärung mit der Kirche?
Seid ihr ein Verein oder habt ihr eine Zusammenarbeitserklärung mit der Kirche?
Wenn nein, dann sofort aktiv werden!
Eine klare Regelung ist nämlich unerlässlich, damit ihr rechtlich abgesichert seid, sollte es z.B. zu einem Unfall während eines Cevi-Programms kommen.
Wir im Sekretariat helfen euch bei der Aufleisung der Vereinsgründung oder dem Erstellen einer Zusammenarbeitserklärung.
Ortsgruppenleiterstandards
Seit dem 8. Juni 2013 gelten folgende Standards für Ortsgruppenleitende.
Definition Ortsgruppenleitung (Abteilungsleiter*in):
Als Ortsgruppenleitung gilt in diesem Sinne die operative Leitung eines Arbeitsgebiets sowie des entsprechenden Leitungsteams in einer lokalen Organisation (z.B. Jungschar-Abteilungsleitung, Hauptleitung Ten Sing, usw.).
- Eine Ortsgruppenleiterin kennt die Grundlagen des Cevi, identifiziert sich mit seinen Zielen und steht hinter dem nationalen Leitbild und regionalen Leitbild.
- Eine Ortsgruppenleiterin ist in der Lage, die Verantwortung für grössere Gruppen und die Leitung von Teams zu übernehmen. Ausserdem erkennt sie aussergewöhnliche und gefährliche Situationen und reagiert angemessen.
- Eine Ortsgruppenleiterin ist mindestens 18 Jahre alt.
- Eine Ortsgruppenleiterin hat ausreichend Cevi-Erfahrung. Sie hat…
- …die vom RV definierten Kurse für OGL’s besucht oder andere Ausbildung.
- …Erfahrung in der Leitung von Gruppen.
- …im Leitungsteam eines Lagers mitgearbeitet.
- Eine Ortsgruppenleiterin hat folgende Kenntnisse und wendet diese an:
- Rechte und Pflichten eines Ortsgruppenleitenden, insbesondere rechtliche Aufsichtspflicht und Umsetzung in der Ortsgruppe (z.B andere Leiter auf Gefahren hinweisen, Einhaltung und Anweisungen überwachen, einschreiten wenn nötig)
- Krisenkonzept der eigenen Cevi-Region sowie die Umsetzung in der Ortsgruppe
- Geltende Sicherheitsstandards von J&S sowie des Cevi (z.B. Seilbahn, übrige pioniertechnische Tätigkeiten, Aktivitäten im Wasser)
- Sensibilisierung in den Themen Gewalt, Suchtmittel, Mobbing und sexuelle Ausbeutung (z.B. Prävention, Erkennen von Situationen, die eine Intervention erfordern, entsprechende Massnahmen einleiten, wo Hilfe holen)
- Anlaufstelle bei Rechts – und Versicherungsfragen
Ein Ortsgruppenleiter kennt die Teammitglieder der eigenen Ortsgruppe sowie deren Fähigkeiten und Kompetenzen. Sie versteht es, eine entsprechende Aufgabenverteilung im Team vorzunehmen. Aufgaben, Kompetenzen sowie die entsprechende Verantwortung sind klar delegiert und kommuniziert.
Umgang mit einer akuten Krise
Mehr dazu findet ihr unter Notfall.
Die Notfallnummer vom Cevi wird von einer professionellen Organisation rund um die Uhr kompetent betreut. Sie ist eine sichere Anlaufstelle für Hilfe und Beratung in Notsituationen: 0800 2384 00.
Versicherungen und Haftpflicht der Cevi-Mitglieder
Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung müssen die Leitenden privat versichern.
Eine Sachversicherung muss der Verein selber abschliessen.
Während Cevi-Programmen und Lager haben die Cevileiter*innen die elterliche Gewalt inne und gelten somit als Familienoberhaupt. Aus diesem Grund gibt es vom Cevi Schweiz eine Haftpflichtversicherung, welche alle Leiter*innen, Kinder und Besucher eines Cevi-Lagers oder Anlasses abdeckt.
Durch Cevi Schweiz: Dienstfahrtenkaskoversicherung
Hier findest du alle wichtigen Infos zu Versicherungen und Haftpflicht sowie die Kontaktdaten für Fragen und Schadensmeldungen – dieses Thema läuft über den Cevi Schweiz, nicht über den Cevi Regionalverband.
Juristische Verantwortungen eines ALs
Hier kannst du lesen, welche jurstischen Pflichten du als Abteilungsleiter*in zu tragen hast und welche auch für alle anderen Leiter*innen gelten:
- Sicherheit und Ergreifen von Schutzmassnahmen: Die Leiter*innen unternehmen alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen, um das Unfallrisiko auf einem Minimum zu halten.
- Beaufsichtigungspflicht: Die Abteilungsleiter*innen und das Leiterteam bewahren die Kinder davor, sich selber oder anderen Schaden zu zufügen. Dies vor allem im Zusammenhang mit Suchtmitteln (Tabak, Alkohol und Drogen) oder sexuellen Beziehungen zwischen Jugendlichen und Kindern unter 16 Jahren
- Sorgfaltspflicht: Die Sorgfaltspflicht hat das Ziel, unnötige Risiken zu vermeiden und den Kindern und Jugendlichen Schutz zu bieten.
- Fürsorgepflicht: Die Leiter*innen unternehmen alles, um den Kindern und Jugendlichen den nötigen Schutz, z.B. in einem Lager zu bieten bzgl. Hygiene, Mängeln an Bekleidung, etc.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen
Zu rechtliches Fragen gibt das Buch „Alles, was Recht ist“ ausführlich Auskunft.
Es behandelt folgende Themenbereiche:
- Treff, Lager und Reisen
- Veranstaltungen
- Internet und Datenschutz
- Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen, Altersgrenzen
- Strafrecht
- Arbeit und Arbeitslosigkeit
- Ausländer- und Asylrecht
- Dienstpflicht
Im Buch wird anhand praktischer Beispiele, die jeweilige Rechtslage erklärt und einfach verständlich dargestellt. Das Buch kann zur Ansicht auf dem Sekretariat für 3-4 Wochen ausgeliehen werden. Dazu einfach bei der Seki-Administration melden.
Call to action
Natürlich kann man sich nicht auf alles vorbereiten, aber folgende Punkte sind wichtig, damit deine Abteilung abgesichert ist:
- Kontrolliere vor einem Lager oder Weekend, ob alle Leiterinnen und Leiter ein Krisenkärtchen in ihrem Portemonnaie haben.
- Frage nach: Seid ihr ein Verein oder habt ihr eine Zusammenarbeitserklärung mit der Kirche?