Sucht

Umschreibung vom Suchtverständnis

GenussIch bin in der Lage jederzeit frei über Einnahme von Genussmitteln/Suchmitteln zu entscheiden. Ich bin in einer guten seelischen Verfassung. Ich konsumiere nur selten und nur in stressfreien Situationen.

Missbrauch: Ist ein punktueller Überkonsum von Genussmitteln/Suchtmitteln, zum Beispiel in Stresssituationen.

GewohnheitIst ein regelmässiger Konsum von Genussmitteln/Suchtmitteln. Bei Nichtkonsum können physische (körperliche) oder psychische (seelische) Entzugserscheinungen auftreten.

Sucht: Ist ein dauernder Konsumzwang. Ein Nichtkonsum ist unmöglich. Häufig wird auf Lügen zurückgegriffen, damit weiter konsumiert werden kann. Bei Nichtkonsum treten physische (körperliche) und psychische (seelische) Entzugserscheinungen auf.

  • In den Lagern und Kursen versuchen wir auf Suchtmittel zu verzichten.
  • Als Leiter*innen sind wir Vorbilder und haben die Regeln auch einzuhalten.
  • Wir wollen keine unnötigen Risiken für Drittpersonen eingehen, indem wir Suchtmittel konsumieren (z.B. verminderte Reaktionsfähigkeit in Notfällen).
  • Gesetzliche Bestimmungen und Altersbegrenzungen werden strikte eingehalten.
  • Die abgemachten Konsequenzen sind durchführbar und sinnvoll.
  • Auf Regelüberschreitung wird konsequent reagiert.
  • Durch Gruppendruck oder –dynamik darf niemand zum Konsum von Suchtmitteln verführt werden.
  • Regeln für die Teilnehmende und Leiter*innen sind klar kommuniziert und vor dem Lager/Anlass besprochen.
  • Eine bejahende Haltung zu sich selbst verringert das Suchtpotenzial.

1. Rauchen

Während den Aktivitäten/Programm ist das Rauchen gänzlich untersagt. Ein Raucherplatz wird festgelegt, der nur zum Rauchen aufgesucht werden darf. Gruppenbildung ist zu vermeiden. Der zugewiesene Ort darf keine Annehmlichkeiten aufweisen und ist in Ordnung zu halten (Aschenbecher). Die Gruppenleiter*innen oder Lagerleiter*innen bringen in Erfahrung, wer raucht und bestimmen die Regeln. Die Leiter*innen rauchen nicht vor oder mit den Teilnehmern.

2. Alkohol

In Kursen/Lagern für Kinder/Jugendliche wird kein Alkohol konsumiert. In Kursen/Lagern mit Teilnehmenden über 16 Jahren, legt die Kurs- Lagerleitung die Grenzen fest. Die gesetzlichen Grundlagen sind immer einzuhalten. Mindestens zwei verantwortliche Personen bleiben immer nüchtern.

3. Drogen

Der Konsum von Drogen/Cannabis ist illegal und beeinträchtigt die Kurs-/Lagergemeinschaft und wirkt sich auf die Persönlichkeit aus! Deshalb ist der Konsum und Handel strikte untersagt.

Bei Missachtung der aufgestellten Regeln können folgende Konsequenzen möglich sein:

  • Verwarnung
  • Verweis (festlegen der weiteren Schritte bei nochmaliger Regelübertretung)
  • Nichtteilnahme an einem Anlass
  • mögliche Konsequenzen von der betroffenen Person selbst vorschlagen lassen
  • nach Hause schicken (Eltern und Sekretariat/zuständige Bezugsperson in der Kirchgemeinde werden informiert, sofern der/die Teilnehmer/in minderjährig ist)

Du stehst an? Dann hole dir lieber früher als später Hilfe: Hier ein Überblick, an wen du dich wenden kannst.

Kanton Solothurn Kanton Aargau
Suchthilfe Region Olten Suchtprävention Aargau
4601 Olten  Kasinostrasse 29
062 206 15 35 5000 Aarau
0800 06 15 35 062 832 40 90
sho@suchthilfe-olten.ch info@suchtpraevention-aargau.ch

Anlaufstelle Kanton Luzern

Anlaufstelle Kanton Zug

Auch der Regionscoach deiner Abteilung hat sicher Tipps bereit.

Wenn die Suchtmittelproblematik in der Abteilung zu gross wird (d.h. privates Verhalten von Leiter*innen wirkt sich auf den Cevialltag aus) und die allgemeinen Regeln nicht greifen, ist es sinnvoll, zusammen mit einer Fachperson (Fachstelle, Sekretariat etc.) und dem Team eine auf die Situation angepasste Lösung zu suchen. Die Abmachungen zu folgenden Punkten werden in einer Vereinbarung festgehalten:

  • Definitionen (Was ist ein „Cevi-Anlass“, was ist „rauchen“, etc.)
  • Regeln für verschiedene Situationen (Lager, Samstage, Leiteranlässe…) erarbeiten, wann und wo darf Alkohol und Tabak konsumiert werden
  • Konsequenzen erarbeiten und festhalten
  • Wie gehen die Abteilung damit um, wenn bei jemandem ein Suchtverhalten entdeckt wird, dieses aber nicht direkt mit dem Cevi zu tun hat (Kommunikation, Unterstützung etc.)?
  • Wie gehen wir damit um, wenn sich jemand seiner Sucht bewusst ist und uns um Hilfe fragt?
  • Wie gehen wir damit um, wenn jemand keine Hilfe annehmen will?

Eine klare Haltung zum Thema Suchtmittel im Cevi, leistet bereits einen grossen Teil an die Suchtprävention. Eltern haben zudem die Gewissheit, dass ihre Kinder nicht unnötig mit Suchtmitteln in Kontakt kommen. Suchtprävention heisst, der Sucht zuvorkommen, das Bewusstsein über Drogen und andere Suchtmittel, sowie ihren Auswirkungen zu fördern und einen Menschen in seiner Persönlichkeit soweit stärken, dass er/sie es nicht für nötig hält, zu Suchtmitteln zu greifen.

Abteilungen, welche sich vertieft mit der Thematik Suchtprävention in Jugendverbänden auseinander setzen möchten, haben die Möglichkeit bei den Vereinen Rüeblichrut (Aargau) und GHK (SO) Ausbildungsmodule zu besuchen, in denen sie praktische Präventionsprogramme kennen lernen.