CORONA INFORMATIONEN

„Seit Februar sind, unter Einhaltung einiger Punkte, eingeschränkte [Cevi] Aktivitäten wieder möglich. Es wurden zwischenzeitlich gewisse juristische Fragen mit dem BASPO geklärt und die aktuelle Rechtslage erlaubt es uns, eingeschränkte Aktivitäten aufzunehmen.“

Diese Information ging gestern über der Cevi Schweiz heraus. Die näheren Informationen und das basierend auf den neuen Weisungen angepasste Schutzkonzept findet ihr unter: Corona Informationen – Cevi Schweiz

Der Vorstand des Cevi Regionalverbandes hat entschieden, sich der Empfehlung des Cevi Schweiz anzuschliessen.

Wichtig: Beachtet für Wiederaufnahme von Cevi Aktivitäten die Regelungen von eurem Kanton, der Gemeinde und dem Hausvermieter. Falls dort strengere Regelungen gelten, sind diese einzuhalten.