Corona: So verhalten wir uns im Cevi

Der Cevi Schweiz reagiert auf die am Sonntag, 18. Oktober bekanntgegebenen Massnahmen.

Dabei wird betont, dass die meisten Änderungen der Massnahmen klar private oder spontane Veranstaltungen. Der Bund schreibt auch klar, dass „Veranstaltungen in Vereinen und Freizeitorganisationen (wie etwa Pfadfinder, andere Vereinsaktivitäten) dagegen nicht als private Veranstaltung gelten; für sie ist aber ein Schutzkonzept nötig“. [1]

Beat v/o Zottel vom Cevi Schweiz erklärt, dass der Cevi Schweiz trotzdem das Schutzkonzept den neuen Begebenheiten anpassen will. In den kommenden Tagen – spätestens am Freitag 23. Oktober – werden wir neue Versionen der Schutzkonzepte veröffentlicht. Darin werden folgende Anpassungen zu finden sein.

  • Bei Veranstaltungen im Aussenbereich gilt Maskenpflicht, sofern der Abstand von 1.5 m nicht eingehalten wird.
  • Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt Maskenpflicht. Ausnahmen können gemacht werden beim Essen, Trinken, Sport und Schlafen.
  • Kinder bis 12 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit

Zusätzlich zu diesen Anpassungen möchte der Cevi Schweiz allen Organisatorinnen und Organisatoren von Lagern, Veranstaltungen und Aktivitäten folgende Empfehlungen abgeben:

  • Anlässe und Veranstaltungen sollen wenn möglich draussen stattfinden.
  • Wir raten davon ab, in Innenräumen in Lagern und während Aktivitäten zu singen. In den Aussenbereichen sollen beim Singen Abstände von mindestens 1.5m eingehalten werden.
  • Beim Essen sollen die Personen jeweils am gleichen Platz sitzen (oder stehen). Herumlaufen während dem Essen oder wechselnde Tischgruppen sollen vermieden werden.
  • Gruppengrössen sollen so klein wie möglich sein. Gruppen sollen dabei möglichst beständig sein. Für die Durchführung von Anlässen und Lagern mit mehr als 100 Personen soll vorgängig unsere Geschäftsstelle konsultiert werden (cevi@cevi.ch).

Sobald das aktualisierte Schutzkonzept online gestellt ist, werden wir euch hier darüber informieren.